AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

von Webdesigner Otten, Kreuzweg 102, 26419 Schortens

( Stand Februar 2021 )



1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kreativ-Leistungen zwischen Webdesigner Otten, im weiteren Text „Kreativ-Freelancer“ genannt und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten All­gemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.


1.2 Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Kreativ-Free­lancer Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Be­dingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.


1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftli­cher Zustimmung des Kreativ-Freelancer gültig.


2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder mit dem Kreativ-Freelancer geschlossene Vertrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wett­bewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Kreativ-Freelancer ist nicht Gegenstand des Ver­trages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der Kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Ein­tragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Kreativ-Freelancer. Entsprechende Recher­chen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.


2.2 Alle Texte, Inhalte, Fotos, Kreativ-Entwicklungen, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertrags­rechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urhe­berrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.


2.3 Die Texte, Inhalte, Fotos, Kreativ-Entwicklungen, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Kreativ-Freelancer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzuläs­sig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt den Kreativ-Freelancer, eine Ver­tragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.


2.4 Der Kreativ-Freelancer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungs­recht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinba­rung.


2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftragge­ber über.


2.6 Der Kreativ-Freelancer ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Kreativ-Freelancer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.7 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Kreativ-Freelancer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nut­zung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

3. Vergütung
3.1 Texte, Inhalte, Fotos, Kreativ-Entwicklungen, Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.


3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen gelie­fert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.


3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Kreativ-Freelancer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes verein­bart ist.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Die Vergütung wird individuell im Angebot bestimmt. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfor­dert der Auftrag vom Kreativ-Freelancer finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.


4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rah­men des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.


4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kreativ-Freelancer Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Der Kreativ-Freelancer ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragge­bers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kreativ-Freelancer entsprechende Voll­macht zu erteilen.


5.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kreati­v-Freelancer abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kreativ-Freelancer im In­nenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss er­geben.


5.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentum an Entwürfen und Daten

6.1 An Texten, Fotos, Bewegtbildproduktionen, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nut­zungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.


6.2 Die Originale sind dem Kreativ-Freelancer nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzuge­ben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.


6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Kreativ-Freelancer. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber heraus­zugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.


6.4 Hat der Kreativ-Freelancer dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Kreativ-Freelancers geändert werden.


6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7. Haftung
7.1 Der Kreativ-Freelancer haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Fil­men, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Kreati­v-Freelancer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nur, so­fern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von beson­derer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).


7.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, über­nimmt der Kreativ-Freelancer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Der Kreativ-Freelan­cer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.


7.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt die­ser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.


7.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Texte, Produktionen, Entwürfe oder Rein­zeichnungen entfällt jede Haftung des Kreativ-Freelancers.

7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Kreativ-Freelancer geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.


7.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt der Kreativ-Free­lancer keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer beste­henden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.


7.7 Bei Fotoshootings geht der Kreativ-Freelancer davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Re­gressansprüche haftet der Auftraggeber.

8. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstleri­schen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.


8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Kreativ-Freelancer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vor­satz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltend­machung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.


8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Kreativ-Freelancer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Kreativ-Freelancer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kreativ-Freelancer die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauscha­lierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündi­gung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.


10. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern,soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden die Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis in Schrift- oder Textform widerspricht.



11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Kreativ-Freelancers.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

von Webdesigner Otten, Kreuzweg 102, 26419 Schortens

( Stand Februar 2021 )


1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kreativ-Leistungen zwischen Webdesigner Otten, im weiteren Text „Kreativ-Freelancer“ genannt und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten All­gemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Kreativ-Free­lancer Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Be­dingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftli­cher Zustimmung des Kreativ-Freelancer gültig.


2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder mit dem Kreativ-Freelancer geschlossene Vertrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wett­bewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Kreativ-Freelancer ist nicht Gegenstand des Ver­trages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der Kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Ein­tragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Kreativ-Freelancer. Entsprechende Recher­chen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

2.2 Alle Texte, Inhalte, Fotos, Kreativ-Entwicklungen, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertrags­rechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urhe­berrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Texte, Inhalte, Fotos, Kreativ-Entwicklungen, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Kreativ-Freelancer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzuläs­sig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt den Kreativ-Freelancer, eine Ver­tragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.4 Der Kreativ-Freelancer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungs­recht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinba­rung.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftragge­ber über.
2.6 Der Kreativ-Freelancer ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Kreativ-Freelancer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
2.7 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Kreativ-Freelancer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nut­zung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

3. Vergütung
3.1 Texte, Inhalte, Fotos, Kreativ-Entwicklungen, Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen gelie­fert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Kreativ-Freelancer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes verein­bart ist.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Die Vergütung wird individuell im Angebot bestimmt. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfor­dert der Auftrag vom Kreativ-Freelancer finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.


4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rah­men des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kreativ-Freelancer Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1 Der Kreativ-Freelancer ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragge­bers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kreativ-Freelancer entsprechende Voll­macht zu erteilen.
5.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kreati­v-Freelancer abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kreativ-Freelancer im In­nenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss er­geben.
5.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentum an Entwürfen und Daten

6.1 An Texten, Fotos, Bewegtbildproduktionen, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nut­zungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

6.2 Die Originale sind dem Kreativ-Freelancer nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzuge­ben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Kreativ-Freelancer. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber heraus­zugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.4 Hat der Kreativ-Freelancer dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Kreativ-Freelancers geändert werden.
6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7. Haftung
7.1 Der Kreativ-Freelancer haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Fil­men, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Kreati­v-Freelancer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nur, so­fern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von beson­derer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
7.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, über­nimmt der Kreativ-Freelancer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Der Kreativ-Freelan­cer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
7.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt die­ser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
7.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Texte, Produktionen, Entwürfe oder Rein­zeichnungen entfällt jede Haftung des Kreativ-Freelancers.
7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Kreativ-Freelancer geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
7.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt der Kreativ-Free­lancer keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer beste­henden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.
7.7 Bei Fotoshootings geht der Kreativ-Freelancer davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Re­gressansprüche haftet der Auftraggeber.

8. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstleri­schen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.


8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Kreativ-Freelancer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vor­satz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltend­machung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Kreativ-Freelancer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Kreativ-Freelancer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kreativ-Freelancer die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauscha­lierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündi­gung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.


10. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern,soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden die Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis in Schrift- oder Textform widerspricht.



11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Kreativ-Freelancers.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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